Der Antarktisvertrag
14. Juli 2010 Hinterlasse einen Kommentar
Die Antarktis ist für die meisten nur ein Gebiet, das vereist, weit weg und unbewohnbar ist und irgendwo am Südpol liegt. Doch wie ist die politische Situation dort eigentlich?
Seit 1961 ist eine internationale Übereinkunft inkraft, die die Gebietsansprüche, die Nutzung und die politische Lage der Antarktis regelt. Zunächst nur bis 1991 geltend, wurde der Antarktisvertrag bis 2041 verlängert und gilt seitdem uneingeschränkt. Wichtigster Tenor des Vertrags ist, dass das gesamte Gebiet zwischen dem 60. und dem 90. südlichen Breitengrad ausschließlich der friedlichen Nutzung und der wissenschaftlichen Forschung vorbehalten ist. Für den Umweltschutz ein enorm wichtiges Dokument, gibt dieser Vertrag vor, dass militärische Übungen, Kernwaffenversuche und radioaktive Lagerstätten streng untersagt sind, ebenso dürfen keine Bodenschätze abgebaut und Bergbau betrieben werden. Höchstes Ziel des Vertrages ist eine internationale Forschungsgemeinschaft, die ohne jegliche Einschränkungen durch Gebiets- oder Nutzungsansprüche einzelner Nationen funktionieren soll. Zusätzlich zum Vertrag bestehen Zusatzabkommen z.B. über den Erhalt der antarktischen Robben, der lebenden Meeresschätze und zum Schutz der Flora und Fauna, außerdem wurde eine 18 Mio km² große Fläche im Gebiet der Antarktis zum Walschutzgebiet erklärt.

Foto: Christian Revival Network
Zu all diesem haben sich 45 Staaten verpflichtet, die auf der ganzen Welt den Vertrag unterschreiben haben. Die Mitglieder laden zudem jede Nation dazu ein, sich dem Antarktisvertrag anzuschließen. Gründungsmitglieder sind Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland, Norwegen, Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten (USA). Dazu kommen noch einige Konsultativstaaten, das heißt solche, die Stimmrechte in den alle zwei Jahre stattfindenden Konferenzen haben. Dazu gehören all diejenigen, die permanente Forschungsstationen in der Antarktis haben, wie z.B. China, Deutschland, Spanien und Brasilien. Gebietsansprüche erheben zwar einige der Staaten, es wurde jedoch keine Landfläche einer Nation zugeordnet. Davon ausgenommen sind nur die Inseln, die der Antarktis vorgelagert sind, so gehören beispielsweise die südlichen Sandwichinseln zu Großbritannien und die Bouvetinsel zu Norwegen.
Betrachtet man die sonst so schwierigen Übereinkünfte der internationalen Gemeinschaft über Klima- und Naturschutz, so ist der Antarktisvertrag in jedem Fall eine ungemein große Errungenschaft, die sowohl den Frieden, als auch die Erhaltung der Umwelt mit internationaler Zustimmung sichert.